Anlegerhinweise der ARA-Investments




Was steckt rechtlich hinter dem Nachrangdarlehen?

Ein Nachrangdarlehen wird direkt mit den Projektträgern mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG) abgeschlossen.

Die Anleger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projektportfolio. ARA-Investments verwaltet zu diesem Zeitpunkt das eingezahlte Kapital.

Jedes Investment wird auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen.




Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika:

Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.




Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?

Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals bei dem betroffenen Projekt.

Ist ein Projekt von einer Insolvenz betroffen, hat das keine Auswirkung auf andere Projektträger.

Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nicht.


Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen, die ARA-Investments freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese sollen Ihnen auf einer Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.




Welche Ertragschancen hat das Nachrangdarlehen für mich als Anleger?

Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht das Darlehen mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln.

ARA-Investments achtet hierbei im höchsten Maße auf die Transparenz und Seriosität des Angebots durch den Projektträger.




Wieso ist das Darlehen rechtlich so gestaltet?

Ziel von ARA-Investments ist es, einer breiten Anlergerschaft die direkte Teilhabe an rentablen und leicht verständlichen Projektenportfolios zu ermöglichen.

Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anlegern in Deutschland rechtlich verwehrt.

Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den Anlegern rechtssichere Rahmenbedingungen.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä.) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz verfügen müssen.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der rentabelsten Wege zu einer Demokratisierung der Anlageklasse Immobilien, regenerative Energie und Grundstücksentwicklung.



Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.