- Angemessenheitsprüfung -


Sehr geehrte Investorin, sehr geehrter Investor,
gesetzliche Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichten uns Ihre Kenntnisse zu Finanzgeschäften aufzunehmen und zu dokumentieren.

Die Auskunft erfolgt seitens der Investoren auf freiwilliger Basis.

Sollten Sie bereits über die notwendigen Kenntnisse zur Tätigung der Finanzgeschäfte verfügen und diese Prüfung nicht wünschen, so können Sie uns dies unter dem Punkt " Kenntnisse Finanzgeschäfte" bestätigen.
Anhand der Angaben sind wir verpflichtet zu prüfen, ob die Anlageentscheidung Ihren bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen entsprechen und ob Sie, aufgrund Ihrer Kenntnisse, die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig beurteilen können.
Sie werden kurzfristig über das Ergebnis der Prüfung informieren, woraufhin Sie dann entscheiden können, ob Sie weiterhin an der Investition festhalten möchten oder nicht.
Bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 31 (5) Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, die Angemessenheit der Anlage anhand der Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers zu beurteilen.

Eine Anlageberatung kann unsereseits leider nicht stattfinden.

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